Aktuelles

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Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge langfristig stabil, generationengerecht und finanziell tragfähig weiterzuentwickeln. Zentrale Vorschläge sind die Einführung einer kapitalgedeckten Rentenkomponente, die Ausweitung des Personenkreises der gesetzlich Versicherten und Anpassungen beim Renteneintrittsalter.

 

Für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ist wichtig zu wissen: Der Bericht enthält zunächst Empfehlungen. Konkrete Änderungen ergeben sich daraus noch nicht.

 

Positiv ist, dass die Kommission ausdrücklich anerkennt, dass Freiberufler bereits über berufsständische Versorgungswerke ausreichend abgesichert sind und im Hinblick auf die Versorgungswerke derzeit keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf sieht.

 

Wir beobachten die weitere Entwicklung aufmerksam und informieren Sie an dieser Stelle, sobald sich aus dem Gesetzgebungsverfahren neue und für unsere Mitglieder relevante Erkenntnisse ergeben.

 

FAQ

 

Hat der Bericht unmittelbare Auswirkungen auf mein Versorgungswerk oder meine Anwartschaften?

Nein. Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen der Kommission, keine unmittelbar geltenden gesetzlichen Regelungen.

 

Wird die berufsständische Versorgung durch die Vorschläge infrage gestellt?

Nein. Zwar bezeichnet die Kommission eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als „Idealbild der Alterssicherung“, erkennt dabei aber ausdrücklich an, dass Freiberufler bereits über ihre berufsständischen Versorgungswerke ausreichend abgesichert sind.

 

Was empfiehlt die Kommission konkret für Selbständige?

Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Die Empfehlung gilt ausdrücklich nicht für Selbständige, die bereits in berufsständischen Versorgungswerken der Freien Berufe versichert sind.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Die Empfehlungen dienen der Politik als Grundlage für mögliche Reformen. Ob daraus Gesetzesvorhaben entstehen und welche Inhalte letztlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und informieren unsere Mitglieder rechtzeitig über relevante Neuerungen.

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV)

Im Interview mit dem Münchner Merkur betont BVK-Vorstandsvorsitzender Axel Uttenreuther erneut die Sicherheit der Altersvorsorge.

In Kooperation mit der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) organisiert die Psychotherapeutenkammer Bayern am 22. April 2026 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Berufsständische Versorgung“. Die Online-Veranstaltung richtet sich an die Kammermitglieder der Psychotherapeutenkammern im Zuständigkeitsbereich der BIngPPV und bietet einen Überblick über das berufsständische Versorgungswesen, insbesondere über die Themen Mitgliedschaft, Beitrag und Leistungen im Versorgungswerk. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten auch die Möglichkeit, ihre Fragen rund um das Thema „Berufsständische Versorgung“ zu stellen.

 

 

Termin

Mittwoch, 22. April 2026
18:00 bis ca. 20:30 Uhr

 

Anmeldung

Näheres zur Anmeldung sowie den Anmeldelink finden Sie hier auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer Bayern.

Mit dieser Botschaft richtet sich der Vorstand der BVK an alle Versicherten, Mitglieder und Leistungsempfängerinnen

Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) hat trotz des teilweise volatilen Marktumfelds das vergangene Geschäftsjahr erneut mit einer guten Performance abgeschlossen.

Weiter zurückliegende Informationen

2012

2011

2009

September 2009:

Juli 2009:

Februar 2009:

Januar 2009:

Bundesfinanzhof: Besteuerung von Renten rechtens

Die nachgelagerte Besteuerung von Renten verstößt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. November 2008 (8 X R 15/07) nicht gegen das Grundgesetz. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 01.01.2005 umgestellt habe. Keine Bedenken bestehen insbesondere gegen die Übergangsregelung, da bei der Regelung komplexer Lebenssachverhalte dem Gesetzgeber gröbere Typisierungen und Generalisierungen zugestanden werden müssen.