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01.10.2025

Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abzugleichen und ihre Kunden über mögliche Abweichungen zu informieren. Dieses Verfahren nennt sich Verification of Payee (VoP) und ist sowohl für Instant Payments als auch für reguläre SEPA-Überweisungen verpflichtend.

 

Bitte geben Sie daher bei Überweisungen an das Versorgungswerk unbedingt die exakte Bezeichnung des Versorgungswerks als Zahlungsempfänger an:

 

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Nur so kann Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden. Nach dem Check bleibt es dennoch dem Bankkunden überlassen, ob die Überweisung durchgeführt werden soll. Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Geldinstitut.

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