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26.11.2024

Freiwillige Mehrzahlungen für das Jahr 2024

Freiwillige Mehrzahlungen zum Versorgungswerk für das Jahr 2024

 

Sie können zur Erhöhung Ihrer Versorgungsanwartschaft zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen freiwillige Einzahlungen leisten.

 

Für die Bewertung Ihrer Einzahlungen ist satzungsgemäß der Zahlungseingang maßgeblich. Bitte leisten Sie freiwillige Mehrzahlungen daher so rechtzeitig, dass diese bis 31. Dezember 2024 beim Versorgungswerk eingehen, damit die Zahlung noch für das Kalenderjahr 2024 rentenwirksam ist.

 

Die Höchstgrenze für Einzahlungen liegt im Jahr 2024 bei 42.129,00 € abzüglich Ihrer Pflichtbeiträge für das Jahr 2024, sowie der von Ihnen für dieses Jahr ggf. bereits geleisteten freiwilligen Mehrzahlungen. Darüber hinaus besteht zusätzlich noch die Möglichkeit, die Einzahlungshöchstgrenze für das Jahr 2023 in Höhe von 40.734,00 € abzüglich der bereits geleisteten Pflichtbeiträge und ggf. freiwilligen Mehrzahlungen des Jahres 2023 auszuschöpfen, jedoch gilt auch in diesem Fall der Bewertungsprozentsatz des Einzahlungsjahres 2024.

 

Bitte beachten Sie, dass Beiträge und freiwillige Mehrzahlungen nur in bestimmtem Umfang steuerlich berücksichtigt werden können. Wir bitten Sie, sich diesbezüglich vorab ggf. mit der zuständigen Stelle (Steuerberater/Finanzamt) in Verbindung zu setzen.

 

Ihre Einzahlungen können Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer (W450/xxxxxx/099x) und des Verwendungszwecks „FMZ 2024“ (Freiwillige Mehrzahlung) auf das Konto des Versorgungswerks vornehmen (Bayern LB, IBAN: DE42 7005 0000 0000 0202 16).

 

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter der Telefonnummer

(089) 9235 – 8770 zur Verfügung.

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