Beitragsbescheid und Jahresmitteilung

Rund um die Jahresmitteilung und den zum Jahresanfang versendeten aktuellen Beitragsbescheid stellen sich immer wieder Fragen zur Beitragsfestsetzung und Beitragszahlung.

 

Jedes Mitglied des Versorgungswerks erhält am Jahresanfang neben dem „Wichtigen Rundschreiben“ auch die Jahresmitteilung über das abgelaufene Kalenderjahr. Die Jahresmitteilung beinhaltet alle bis zum 31.12. des Vorjahres eingegangenen Zahlungen sowie die aus der Summe der Einzahlungen resultierende monatliche Anwartschaft. 
Gleichzeitig informiert die Jahresmitteilung auch über eventuell aktuellen Anpassungen der Anwartschaften. 

 

Nach der Modifikation des Finanzierungssystems zum 1. Januar 2015 sind auch Änderungen in der Jahresmitteilung notwendig geworden. Der erste Teil der neuen Jahresmitteilung weist die Details zur Rentenanwartschaft aufgrund der Einzahlungen im Anwartschaftsdeckungsverfahren (AnwDV) aus, der zweite Teil stellt die Berechnung der Rentenanwartschaft aufgrund der Einzahlungen im offenen Deckungsplanverfahren (oDPV) dar und weist die Gesamtanwartschaft aus.

 

Die Jahresmitteilung keine Geheimbotschaft
Neben den turnusmäßig am Jahresanfang übersandten Jahresmitteilungen werden auf Anfrage der Mitglieder auch unterjährig Jahresmitteilungen erstellt. Diese weisen zur besseren Unterscheidbarkeit jeweils den Stand ihrer Erstellung aus. Seit April 2013 wird darin erstmals auch die Höhe des Anspruchs auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit ohne Berücksichtigung von erhöhten Leistungen bei Frühinvalidität und weiteren Sonderregelungen sowie der zusätzlichen Leistung bei Berufsunfähigkeit mitgeteilt.

 

Jedes aktive Mitglied der BIngPPV erhält mindestens einmal jährlich einen Beitragsbescheid. Turnusmäßig wird er am Jahresanfang erstellt. Durch Übersendung eines Einkommensnachweises (z.B. Einkommensangaben) im Laufe des Jahres ergibt sich bei Selbständigen regelmäßig eine Neuberechnung der Beiträge; dann wird auch ein neuer Beitragsbescheid erlassen.