Freiwillige Leistungen

Freiwillige Leistungen

Freiwilige Leistungen

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung kann auch freiwillige Leistungen gewähren. Folgende freiwillige Leistungen kennt das Versorgungswerk:

  • Freiwilliger Unterhaltsbeitrag für volljährige Waisen

Freiwilliger Unterhaltsbeitrag für volljährige Waisen

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung kann volljährigen Waisen einen freiwilligen Unterhaltsbeitrag gewähren.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs der Waise kann bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs das Waisengeld auch gewährt bzw. weitergewährt werden, wenn vor Abschluss der Berufsausbildung und vor Vollendung des 23. Lebensjahrs eine dauernde Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist .

Die Höhe des freiwilligen Unterhaltsbeitrags für volljährige Waisen entspricht der Höhe des Waisengelds.

Volljährigen Waisen wird ein Waisengeld gezahlt, wenn sie sich in Berufs- oder Schulausbildung befinden. Das Waisengeld wird bis zum Ablauf des Monats, in dem die Berufs- oder Schulausbildung beendet wird bzw. bis spätestens zum Ablauf des Monats, in dem die Waise das 27. Lebensjahr vollendet, gewährt.  

Der Anspruch besteht nicht, wenn dem verstorbenen Mitglied der Zuschlag für Nichtverheiratete gewährt wurde.