Selbstverwaltung

Satzungsautonomie

Das Versorgungswerk regelt seine Angelegenheit in autonomer Selbstverwaltung durch Satzungsrecht.

 

Organe

Organe des Versorgungswerks sind der Verwaltungsrat und die Bayerische Versorgungskammer. Der Verwaltungsrat ist als Selbstverwaltungsorgan ausschließlich mit Mitgliedern des Versorgungswerks besetzt.
Die Bayerische Versorgungskammer ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, unmittelbar nachgeordnete Oberbehörde, die von einem Vorstand geleitet wird.
Der bei der Bayerischen Versorgungskammer gebildete Kammerrat, bestehend aus 17 Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen, wirkt in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungseinrichtungen beratend mit. Der Verwaltungsrat der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung benennt einen Vertreter.

 

Aufgaben und Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat u.a. folgende Aufgaben (Art. 4 VersoG):

Er beschließt über

  • die Richtlinien der Versorgungspolitik,
  • die Satzung und deren Änderung,
  • den Lagebericht und den Jahresabschluss sowie die Entlastung der Geschäftsführung,
  • den Anschluss von Mitgliedern außerhalb Bayerns an die Versorgungsanstalt,
  • die Anpassung von Versorgungsanrechten.

Ferner ist der Verwaltungsrat zuständig für  

  • Richtlinien z.B. über Zuschüsse zu Rehabilitationskosten.

 

Auch bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung können an die Zustimmung des Verwaltungsrats gebunden werden.

Der Verwaltungsrat überwacht zudem die Geschäftsführung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.

 

In der Amtsperiode 2023/2026 gehören folgende 18 Mitglieder dem Verwaltungsrat an:

Von der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau:
- Dipl. Ing. Dietrich Oehmke
- Dipl. Ing. Dieter Räsch
- Dr. Ing. Ulrich Scholz
- Dr. Ing. Werner Weigl
 

Von der Baukammer Berlin:
- Dr.-Ing. Christian Müller
- Dr.-Ing. Detlef Struck

 

Von der Ingenieurkammer Hessen:
- Dipl. Ing. Ingolf Kluge
 

Von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz:
- Dr. Ing. Horst Lenz
 

Von der Ingenieurkammer des Saarlandes:
- Dr. Ing. Frank Rogmann
 

Von der Ingenieurkammer Sachsen:
- Dr. Ing. Hans-Jörg Temann
 

Von der Ingenieurkammer Thüringen:
- Dipl. Ing. Gunter Lencer
 

Von der Psychotherapeutenkammer Bayern:
- Dipl.-Psych. Dipl.-Theol. Klemens Funk
- Dipl. Soz. Päd. Peter Lehndorfer
- Dr. Markos Maragkos
- Dr. phil. Nikolaus Melcop
- Dr. phil. Dipl.-Psych. Anke Pielsticker
- Dr. Dipl.-Psych. Fatma Sürer

 

Von der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes:
- Dipl. Psych. Christina Roeder