Finanzierung

Versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigtes Finanzierungsverfahren

Die Leistungen des Versorgungswerks wurden bis zum 31. Dezember 2014 im Anwartschaftsdeckungsverfahren – einem Kapitaldeckungsverfahren – finanziert. In diesem Verfahren werden die Leistungen durch angespartes Kapital abgedeckt, d.h. der Barwert aller vorhandenen Leistungsverpflichtungen muss jederzeit vollständig durch Vermögen abgedeckt werden. Das erforderliche Kapital für die späteren Rentenleistungen wird bereits während der Anwartschaftszeit durch Beiträge und Zinsen angesammelt. Für die Ansprüche aller Mitglieder wird eine Rückstellung gebildet, aus der die Leistungen dann schließlich erbracht werden. Dieses Verfahren ist dann geeignet und besonders effizient, wenn das Zinsniveau der Kapitalanlagen langfristig deutlich über dem erforderlichen Rechnungszins liegt. Nachteilig ist jedoch die mangelnde Flexibilität, auf geänderte Rahmenbedingungen, z.B. am Kapitalmarkt, zu reagieren. Das Anwartschaftsdeckungsverfahren kann Verluste aufgrund von Risikoschwankungen bilanziell nur durch Rückgriff auf Risikopuffer ausgleichen, die dadurch aber reduziert werden und dadurch immer weniger Risikotragfähigkeit zulassen.

Zum 1. Januar 2015 wurde daher das Anwartschaftsdeckungsverfahren modifiziert und um Elemente des offenen Deckungsplanverfahrens ergänzt. Dieses neue Verfahren unterliegt anderen Wirkmechanismen als das Anwartschaftsdeckungsverfahren. Zwar besteht immer noch eine gewisse Abhängigkeit vom Kapitalmarkt, da für die Ansprüche der Mitglieder ein Kapitalstock gebildet wird. Dieser Kapitalstock muss aber nicht vollständig die Finanzierung der Ansprüche abdecken. In den Rechnungsgrundlagen ist vielmehr nicht nur der Rechnungszins als vorweggewährte Dynamisierung eingerechnet, sondern es werden noch weitere Grundlagen wie z.B. der Beitragstrend, künftige Entwicklungen, etc. in die Kalkulation eingestellt, die beim Anwartschaftsdeckungsverfahren keine Rolle spielen. Dieses System ist das in der berufsständischen Versorgung in Deutschland gebräuchlichste Finanzierungsverfahren.

Das Versorgungswerk erhält – auch weiterhin – keine staatlichen Zuschüsse. 

 

 

Modifikation des Finanzierungssystems zum 1. Januar 2015

Der Verwaltungsrat hat nach ausführlicher Information und Diskussion beschlossen, das bisherige Finanzierungssystem (Anwartschaftsdeckungsverfahren) um Elemente des offenen Deckungsplanverfahrens (oDPV) zu erweitern. Die Neuerungen sollen - nach der noch erforderlichen Genehmigung der Aufsicht - zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.